Brandschutz im Handwerks-Betrieb: Ein absolutes Muss PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Volker Wieske   
Sonntag, den 13. Dezember 2009 um 08:40 Uhr

Ein Brand kann ein Unternehmen so schwer schädigen, dass es Konkurs anmelden muss. Ein gut überlegtes Brandschutzkonzept ist daher für jeden Handwerksmeister ein absolutes Muss. Die Gefahr sollte nicht unterschätzt werden: In Deutschland sterben jährlich rund 600 Menschen bei Bränden, Tausende erleiden Rauchvergiftungen oder zum Teil schwere Verbrennungen.

Wer in einem Unternehmen raucht, wo es nicht gestattet ist und einen Brand entfacht, hat ganz schlechte Karten: Strafrechtliche Konsequenzen folgen auf dem Fuß, schlimmstenfalls verliert das Unternehmen seinen Versicherungsschutz.

477 Millionen Euro Schadenssumme haben die Versicherer allein für Gewerbe-Feuerschäden in Deutschland im Jahr zu bezahlen, ist aus dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zu hören. „Ein Brandschutzkonzept braucht angesichts dieser Zahlen jeder Betrieb“, betont Volker Wieske von der W.S.B. mit Sitz in Neustadt / Altenkrempe. „Ein allgemeingültiges Muster kann es angesichts der sehr verschiedenen Betriebe aber nicht geben. “

Selbstentzündung ist gefährlich

Sorgsamer Umgang mit leicht brennbaren oder gar leicht entzündlichen Substanzen ist das erste Gebot für alle Beschäftigten in einem Betrieb oder auf der Baustelle – nicht nur, wenn sie rauchen wollen. So gehören Papiertücher nicht in die Nähe von Maschinen, aus denen Funken springen, und mit Lösungsmitteln getränkte Lappen in Spezialtonnen und nicht in die Nähe heißer Flächen.

Vor allem das Phänomen der Selbstentzündung wird leicht unterschätzt“, warnt Wieske. So kann sich etwa durch Öl, Lack, Lösemittel oder Klebstoff verschmutztes Sägemehl schon bei Zimmertemperatur entzünden. In Kellerräumen sollten grundsätzlich keine leicht brennbaren Stoffe aufbewahrt werden. Sicherheitsabstände leicht entzündlicher Materialien zu elektrischen Anlagen, heißen oder funkenbildenden Maschinen und selbst zu Leuchten sollten selbstverständlich sein.


Brandsichere Betriebsgebäude im richtigen Abstand

Die Betriebsgebäude selbst sollten zudem brandsicher gebaut sein. Nicht brennbare oder schwer entflammbare Bauteile helfen, dass sich ein Feuer nicht ausbreitet. So sind etwa Porenbeton als Mauerwerk oder Steinwolle als Dämmstoff nicht brennbar. Alle Baustoffe sind in Brandschutz- und Feuerwiderstandklassen eingeteilt, an vielen Einsatzstellen regeln schon die Bauvorschriften die Verwendung.

Auch die räumliche Aufteilung eines Betriebes kann dazu beitragen, dass Brände lokal begrenzt bleiben und ein Totalschaden verhindert wird. Betriebswichtige Bereiche wie Produktionshalle, Lager oder Energieversorgung sollten selbstständige Brandabschnitte bilden und etwa durch Feuerschutztore und -wände voneinander getrennt sein. Verschiedene Gebäude müssen einen ausreichenden Abstand zueinander haben, dazwischen dürfen weder brennbare Stoffe noch Fahrzeuge abgestellt werden.

 

In allen Räumen müssen Feuerlöscher bereitstehen

Ist ein Brand erst ausgebrochen, so ist entscheidend wichtig, dass er früh entdeckt und gemeldet wird. Während der Arbeitszeit kann davon ausgegangen werden, dass Feuer nicht übersehen wird. „Überall im Betrieb sollten aber Telefone stehen, an denen die Telefonnummer der Feuerwehr oder einer betriebsinternen Feuermeldestelle – die natürlich ständig besetzt sein muss – deutlich sichtbar ist“, rät Wieske. Auch so genannte Druckknopf-Feuermelder können sinnvoll sein, vor allem an Rettungswegen, an Treppen oder in großen Hallen.

Für kleinere Feuer müssen in allen Räumen Feuerlöscher bereit stehen. Einen Anhaltspunkt zu Bauarten, Eignung und erforderlicher Anzahl geben die „Regeln für die Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern“ der Berufsgenossenschaften sowie die Arbeitsstättenverordnung. Bei der Ausstattung von Betrieben mit Feuerlöschern können unter gewissen Umständen Wandhydranten mit formstabilem Schlauch angerechnet werden. Feuerlöscher und Wandhydranten müssen mindestens alle zwei Jahre – Wandhydranten jährlich – durch einen Sachkundigen geprüft werden. In allen Bereichen, in denen mit brennbaren Flüssigkeiten gearbeitet wird – Lackierereien etwa – sollten zusätzlich Löschdecken und Notduschen vorhanden sein.

Nachts und an Wochenenden sowie in Produktions- und Lagerbereichen, in denen sich nicht ständig Menschen aufhalten, können Brände hingegen über längere Zeit unentdeckt bleiben. Hier sind automatische Brandmeldeanlagen zu empfehlen.

„In jedem Fall aber ist jeder im Betrieb aufgerufen, sich konsequent an die Regeln zu halten, die Brände verhindern“, betont Wieske. „In größeren Betrieben sollte es einen ausreichend ausgebildeten und informierten Brandschutzbeauftragten geben, der für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich ist.“

 

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Stand: 13.Dezember 2009

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 23. Dezember 2009 um 21:21 Uhr
 
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